Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Binnen- bzw. Außenhandelsabteilung für Land- und Kommunalmaschinen Pronar sp. z o. o.
§1. Allgemeine Bestimmungen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend kurz „AGB“ genannt, beziehen sich auf alle Lieferungen von Waren, die von der Binnen- und Außenhandlungsabteilung für Land- oder Komunalmaschinen Pronar sp. z o.o., ul. Mickiewicza 101A, 17-210 Narew, Polska, eingetragen beim Amtsgericht in Białystok, XII Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000139188; NIP (Steuer-Identifikationsnummer) 543-02-00-939, REGON (statistische Nummer) P-008002850, Stammkapital in Höhe von 51 000,00 PLN, voll eingezahlt, angeboten werden, nachstehend: „Lieferant“ genannt. Die Bestimmungen dieser AGB gelten nicht, wenn der Käufer eine natürliche Person ist und die Waren für Zwecke erwirbt, die mit seiner Wirtschafts- oder Berufstätigkeit nicht zusammenhängen.
- Alle juristischen bzw. natürlichen Personen, die vom Lieferanten angebotene Waren erwerben, werden nachstehend als „Käufer“ genannt.
- Alle beim Lieferanten erworbenen Waren werden gemäß diesen AGB bestellt, es sei denn, der Lieferant und der Käufer vereinbaren anders in einem zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren bzw. in einer separaten Vereinbaren in Schriftform zu ihrer Wirksamkeit.
- Die AGB sind ein integraler Bestandteil jedes vom Käufer beim Lieferanten erteilten Auftrags und gelten während der gesamten Kooperation. Der Käufer bzw. eine zu seiner Vertretung berechtigte Person bestätigt durch die Erteilung des Auftrags, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und diese akzeptiert. Dies ist erforderlich für die weitere Kooperation.
- Vor der Erteilung des ersten Auftrags hat der Käufer die Kopie (die Kopie, die von der zur Vertretung des Käufers berechtigten Person beglaubigt wird) seiner aktuellen Eintragungsunterlagen bereitzustellen. Der Käufer ist verpflichtet, die Kontonummer anzugeben.
§2. Produktinformation.
- Alle technischen Angaben zu den Waren, die sich aus den Katalogen, Zeichnungen, Prospekten und sonstigen Werbematerialien des Lieferanten ergeben, dienen nur als Orientierungshilfe und können geändert werden, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Der Käufer ist verpflichtet, die technischen Parameter der bestellten Ware zu kennen.
- Dem Lieferanten bleibt das Recht vorbehalten, die Änderungen der Waren vorzunehmen.
- Dem Lieferanten bleibt das Recht vorbehalten, den Versand ohne Ankündigung einzustellen, falls der Käufer seinen finanziellen Verbindlichkeiten bezüglich der vorherigen Lieferungen nicht nachkommt.
- Der Käufer ist verpflichtet, die qualitative Abnahme hinsichtlich der Fehler im Bereich der Menge und des Sortimentes, der Beurteilung des Aussehens sowie des technischen Zustandes ohne Probelauf innerhalb von 3 Tagen ab Lieferung durchzuführen. Nach dieser Zeit akzeptiert der Lieferant keine Ansprüche bezüglich der oben genannten qualitativen Abnahme.
- Stellt der Käufer die Transportschäden fest, hat er ein Protokoll gemeinsam mit dem Vertreter des Spediteurs zu erstellen und dieses innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferung an den Lieferanten zu schicken.
- Der Käufer ist verpflichtet, die umfangreiche Kontrolle des Zustandes der Maschine innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung durchzuführen. Nach dieser Zeit akzeptiert der Lieferant keine Ansprüche bezüglich der oben genannten qualitativen Abnahme.
§3. Preisliste und Preise.
- Die Preise der vom Lieferanten angebotenen Waren sind in der Preisliste enthalten, die bei der Binnen- bzw. Außenhandelsabteilung für Land- und Komunalmaschinen anzufordern sind.
- Alle in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Beträge (ohne Mehrwertsteuer).
- Dem Lieferanten bleibt das Recht vorbehalten, die Preisliste bezüglich des Sortimentes und der Preise zu korrigieren, deren Gültigkeit anhand des darin enthaltenen Erstellungsdatums geprüft wird.
- Mit dem Inkrafttreten einer neuen Preisliste verliert die vorherige Preisliste ihre Gültigkeit.
- Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen die standardmäßige Verpackung von Waren. Bei Bestellung einer Sonderverpackung durch den Käufer gehen alle damit zusammenhängenden Kosten zu seinen Lasten.
- Die sich auf das allgemeine Angebot von Waren und Leistungen beziehenden Preise des Lieferanten gelten als unverbindlich und können sich verändern.
- Die vorm Lieferanten gewährten zusätzlichen Rabatte und Nachlässe bedürfen individueller Verhandlungen sowie der Bestätigung in Schriftform.
- Der endgültige Preis der Ware sowie die Preisbedingungen werden für jeden Auftrag während der Verhandlungen individuell vereinbart, wobei die Mehrwertsteuer zum Preis bei Inland-Verkauf gemäß den in diesem Bereich in Polen geltenden Vorschriften hinzurechnen ist. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Zahlungsbedingungen gemäß der Auftragsbestätigung.
- Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager des Lieferanten in Narew.
- Dem Lieferanten bleibt das Recht vorbehalten, den in der Auftragsbestätigung genannten Preis zu ändern, falls die Zollgebühren geändert werden, die die Abwicklungskosten beeinflussen.
§4. Aufträge.
- Der Lieferant liefert die Lieferungen von in seinem Produktionsangebot und Sortiment befindlichen Waren zu Gunsten des Käufers anhand der vom Käufer schriftlich erteilten und vom Lieferanten bestätigten Aufträge.
- Um die Aufträge abzuwickeln, hat der Käufer einen schriftlichen Auftrag beim Lieferanten zu erteilen.
- Der Lieferant hat die Annahme des Auftrags schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Lieferanten per Brief, Fax bzw. E-Mail gilt als Abschluss des Liefervertrags von beiden Parteien.
- Die schriftliche Auftragsbestätigung enthält folgende Angaben:
- Produktbezeichnung einschließlich zusätzlicher technischer Parameter,
- Menge,
- Netto-Einheitspreis,
- Termin der Auftragsabwicklung,
- Zahlungsform, Zahlungstermin,
- Rabatthöhe in Prozenten, falls verwendet,
- Lieferbedingungen (Lieferform, Lieferort, Transport- und Versicherungskostenträger),
- Vorname und Name des Sachbearbeiters
- Die Auftragsbestätigung wird – falls zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Parteien nicht erforderlich sind – innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Auftragseingang ausgestellt.
- Die Auftragsbestätigung durch den Lieferanten gilt – unter Vorbehalt der Änderungen und Ergänzungen, die den Auftragsinhalt nicht beeinflussen – als Auftragsannahme unter Berücksichtigung der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Vorbehalte.
- Die Abtretung der sich aus der Auftragserteilung ergebenden Rechte gegenüber Dritten ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten unzulässig.
- Nach der vorherigen Benachrichtigung des Käufers bleibt dem Lieferanten das Recht vorbehalten, die Auftragsabwicklung zu verweigern, falls er Verdacht schöpft, dass der Käufer den Gesamtpreis innerhalb der festgelegten Frist nicht zahlt, insbesondere, wenn diese Verdacht auf den Vermögenszustand des Käufers zurückzuführen ist.
- Der Käufer trägt die mit dem Verzicht zusammenhängenden Kosten, wenn der Auftrag vom Lieferanten bestätigt ist und die Abwicklung begonnen hat.
- Dem Lieferanten bleibt das Recht vorbehalten, den vereinbarten Liefertermin einseitig zu ändern, insbesondere in folgenden Fällen:
- höhere Gewalt: Streik, Krieg, Epidemie, Aussperrung, Probleme bei der Lieferung von Energie bzw. Materialien, Bescheide der Verwaltungs- oder Selbstverwaltungsbehörden, Brand, Hochwasser und sonstige Naturkatastrophen.
- Unterbrechung bzw. Verzögerung bei der Lieferung von Rohstoffen, Energie, Komponenten der Zulieferer sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat.
- Störungen, Transport- und Zollverzüge, Transportschäden, darunter Straßensperrungen, Zeitbeschränkungen im Lastwagenverkehr.
- Liegen die oben genannten Umstände vor, wird der Termin der Auftragsabwicklung verlängert bzw. ausgesetzt (wovon der Lieferant den Käufer schriftlich unverzüglich informiert), wobei der Lieferant von seiner Verantwortung für die Änderung der Abwicklungstermine entbunden wird. In begründeten Fällen ist der Lieferant auch berechtigt, vom Vertrag bzw. dessen Teil zurückzutreten.
- Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware bei Ablauf des Liefertermins das Werk des Lieferanten verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft angemeldet wurde.
- Ist der Lieferverzug vom Käufer zu vertreten, kann der Lieferant die Verzugsstrafe in Höhe von 2% des Auftragswertes für jede angefangene Woche nach einem Monat ab Anmeldung der Versandbereitschaft festzulegen, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen worden sind.
§5. Zahlungsbedingungen.
- Die Bezahlung für die erhaltene Ware erfolgt nach der Rechnungsausstellung zu Bedingungen, die in der Auftragsbestätigung festgelegt sind. Der Zahlungstermin wird in jedem Fall in Tagen festgelegt und ab Datum der Rechnungsausstellung gerechnet.
- Als Datum der Leistungserfüllung gilt das Datum des Zahlungseingangs auf das Konto des Lieferanten, das in der Auftragsbestätigung bzw. auf der Rechnung angegeben ist.
- Das Eigentumsrecht geht auf den Käufer erst dann über, wenn der Zahlungsbetrag auf das Konto des Lieferanten eingegangen ist.
- Bis die Termine abgelaufen sind bzw. die Ereignisse vorliegen, von denen im Abs. 2 dieses Paragraphen die Rede ist, bleibt die Ware das Eigentum des Lieferanten und darf von diesem zurückgenommen werden, falls der Käufer im Zahlungsverzug trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung in der zusätzlich festgelegten Frist ist.
- Bei Vorzahlung hat der Lieferant die „Pro-forma-Rechnung“ auszustellen, in der die Höhe der für die Auftragsabwicklung erforderlichen Vorzahlung festgelegt ist.
- Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant die Verzugsstrafen in gesetzlicher Höhe berechnen, beginnend ab dem Tag, an dem der in der Rechnung angegebene Zahlungstermin abgelaufen ist.
- Der Zahlungsverzug, der vom Käufer zu vertreten ist, bewirkt die sofortige Fälligkeit aller offenen Forderungen ohne Abzüge, ebenso bezüglich anderer Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese vorher ausgesetzt wurden.
- Bestehen die ausstehenden Zahlung beim jeweiligen Käufer, bleibt dem Lieferanten das Recht vorbehalten zu entscheiden, welche ausstehende Beträge durch die auf sein Konto eingegangenen Zahlungen abzudecken sind.
- Bei ausstehenden Zahlungen, die über den festgelegten Zahlungstermin hinausgehen, hat der Lieferant den Versand einzustellen, bis die ausstehenden Beträge vom Käufer geleistet werden.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlungen für die vom Lieferanten gelieferten Waren einzustellen bzw. Abzüge aus irgendwelchen Gründen vorzunehmen, ohne vorher die schriftliche Zustimmung des Lieferanten zu erhalten.
- Dem Lieferanten bleibt das Recht vorbehalten, die ihm vom Käufer zustehenden Forderung wegen Verkauf von Waren beim beliebigen Versicherer zu versichern. In einem solchen Fall steht dem Käufer das Warenkredit bis zur Höhe des Versicherungslimits zu.
§6. Garantie und Reklamationen.
- Die vom Lieferanten für die jeweilige Ware gewährte Garantie gilt nur gegenüber dem Käufer, der in der vom Lieferanten ausgestellten Rechnung angegeben wird.
- Garantiezeit und Garantiebedingungen gemäß dem Garantieschein für das jeweilige Produkt.
- Der Käufer hat die vom Lieferanten vorgegebenen Normen und Bedingungen – welche die verkauften Waren betreffen – unter besonderer Berücksichtigung von Betriebsnormen einzuhalten.
- Bei unsachgemäßer Verwendung der Ware erlöschen die Garantieansprüche.
- Die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Käufer wegen Gewährleistung für Sachmängel wird ausgeschlossen.
- Der Lieferant wird von jeglicher Haftung wegen Gewährleistung und Garantie entbunden, falls der Käufer vom Mangel beim Vertragsabschluss, bei der Auftragserteilung, Angebotsabgabe, Bereitstellung der Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheines wusste.
- Der Lieferant haftet für die Schäden, die die Ware selbst betreffen; Er haftet nicht für entgangene Gewinne bzw. sonstige Vermögensschäden beim Käufer, darunter für die Vermietung der Ersatzgeräte.
- Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
- eigenmächtige Reparaturen bzw. Umbauten der gekauften Ware.
- Überschreitung der in den technischen Datenblättern angegebenen Parameter.
- Entfernung der Kennzeichnungen, die die Identifizierung ermöglichen.
- unsachgemäße Lagerung der Waren.
- unsachgemäße Verwendung der Waren sowie Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
- Verletzung der sich aus dieser Garantie für den Käufer ergebenden Pflichten.
- Ablauf der Garantiezeit.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Mängel an der Ware innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung bzw. nach ihrer Feststellung während der Nutzung schriftlich anzuzeigen. Bei der Anzeige der Mängel ist der Käufer verpflichtet, die Katalognummer des Produktes, die Auftragsnummer, das Lieferdatum anzugeben und die Mängel zu beschreiben sowie das Bildmaterial darüber vorzulegen.
- Alle Reklamationen sind beim Lieferanten an die folgende Adresse zu schicken:
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- Mail: reklamacje@pronar.pl
- Fax: +48 85 681 63 83 mit Vermerk: „Reklamationen“
- Post: Pronar spółka z o.o. 17-210 Narew ul. Mickiewicza 101A mit Vermerk: „Reklamationen“
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- Ist die Reklamation unvollständig, kann sie vom Lieferanten ohne Bearbeitung zurückgewiesen werden.
- Bei Überschreitung der Anmeldefrist kann der Lieferant die Garantieansprüche für ungültig erklären.
- Ist das vom Käufer geschickte Bildmaterial für den Reklamationsvorgang durch den Lieferanten unzureichend, hat der Lieferant den Käufer darüber innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Anmeldung der Reklamation zu informieren. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, alle fehlerhaften Waren bzw. deren Teile innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung durch den Lieferanten auf eigene Kosten zurückzusenden.
- Wendet sich der Lieferant an den Käufer mit einer Bitte, die Mitteilung zu ergänzen, wird die Abwicklungszeit um die angemessene Wartezeit für die Ergänzung durch den Käufer verlängert.
- Der Lieferant hat innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der kompletten Reklamation vom Käufer die Entscheidung über die Bearbeitungsart der Reklamation zu treffen sowie den Käufer darüber per E-Mail zu informieren.
- Erweist sich die Reklamation als unbegründet, hat der Lieferant alle vom Lieferanten nachgewiesenen Kosten in Rechnung zu stellen.
§7. Haftungsbeschränkungen.
- Der Lieferant haftet für keine mittelbaren Schäden und Folgeschäden.
- Die gesamte maximale Haftung des Lieferanten bezüglich der Ansprüche und Verpflichtungen, egal welcher Art, darunter Haftung wegen mittelbarer und Folgeschäden bzw. unmittelbarer Schäden, unabhängig davon, ob diese in der Versicherung enthalten sind oder nicht, überschreitet nicht den Preis der Ware, in dessen Umfang diese Ansprüche auftreten.
- Alle Schadenersatzansprüche des Käufers bezüglich der Auftragsabwicklung, die auf die Fehler und Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung durch den Käufer zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
- Der Lieferant haftet nicht für Verluste bzw. Schäden, die auf die Reparaturen durch nicht autorisierte Servicetechniker bzw. Verwendung von Nicht-Originalteilen zurückzuführen sind.
- Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung bzw. unsachgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen, falls die Nichterfüllung bzw. die unsachgemäße Erfüllung auf die höhere Gewalt zurückzuführen sind. Unter der höheren Gewalt werden die Umstände verstanden, die vom Verkäufer nicht abhängen, insbesondere, Brände, Hochwasser und sonstige Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, Unruhen, Demonstrationen, Epidemien, Embargo, Lieferunterbrechungen bzw. Lieferverzüge bei Lieferungen von Rohstoffen, Energie, Komponenten sowie sonstige unvorhersehbare Störungen, insbesondere Verkürzung der Arbeitszeit in Produktionswerken der Hersteller bezüglich der Produkte, die vom Verkäufer bzw. deren Unterauftragnehmer verkauft werden, Arbeitsunterbrechungen, Umstände, die von Spediteuren zu vertreten sind, Bescheide der öffentlichen Verwaltungsbehörden, Rechtsänderungen etc.
§8. Angewandtes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Alle sich zwischen den Parteien aus dem im Rahmen des in diesen AGB beschriebenen Auftrags abgeschlossenen Vertrags ergebenden Streitigkeiten werden möglichst gütlich und bei Bedarf auf dem Gerichtswege beigelegt.
- Die Rechtsverhältnisse zwischen dem Lieferanten und dem Käufer, die sich aus diesen AGB ergeben, werden ausschließlich durch das polnische Recht geregelt. In allen durch diese AGB nicht geregelten Angelegenheiten finden die einschlägigen Vorschriften des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches und sonstiger Gesetze Anwendung. Folgende Vorschriften bleiben in vollem Umfang ausgeschlossen:UN-Kaufrecht vom 11. April 1980,, das in Wien unterzeichnet wurde.
- Für alle sich aus diesen AGB und dem im Rahmen der AGB abgeschlossenen Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand das Gericht, das für den Sitz des Lieferanten zuständig ist.
§9. Schlussbestimmungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB anhand des separat in § 1 Abs. 3 festgelegten Vertrags ausgeschlossen werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
- Dem Lieferanten bleibt das Recht vorbehalten, die AGB unter Einhaltung der 1-monatigen Frist zu ändern. Die Bestimmungen der AGB gelten, bis die sich aus den innerhalb der Gültigkeit der AGB abgeschlossenen Verträgen ergebenden Verpflichtungen völlig erfüllt werden.
- Die aktuellen AGB sind immer am Sitz des Lieferanten anzufordern bzw. der Internetseite www.pronar.pl zu entnehmen.
- Diese AGB treten mit dem 1. Mai 2018 in Kraft.
Narew, den 25. April 2018 Vorstand von PRONAR sp. z o.o. mit Sitz in Narew